Datenschutz- und Gestaltungsrichtlinien

Datenschutzrichtline

  1. Rechtliche Aspekte

    Unter den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung ist gerade die Verarbeitung von Daten von Kindern im Zusammenhang mit Onlinewerbung stark eingeschränkt und sehr sensibel. Selbstverständlich beachten wir daher in Kinderumfeldern die entsprechenden Vorgaben. Kampagnen sind wie nachfolgend beschrieben eingeschränkt:
  2. Einschränkungen bei Kampagnen
    Nutzungs- und Nutzer-basiertes Zielgruppen-Targeting wird nicht für die Kinderumfelder der Ad Alliance angeboten. Umfeld-Targeting wird angeboten. Bei den Kinder-Zielgruppen-Channels werden zum Beispiel Zielgruppenaffinitäten auf Formatebene abgeleitet. Hierbei unterstützen z.B. die Zielgruppeninsides der Redaktion und TV-Daten des AGF/GFK-Panels.

    Frequency Capping wird optional angeboten. Laut aktueller Auslegung stehen hierbei die Interessen des Publishers und Vermarkters (Finanzierung des Angebots ohne FC wesentlich schwieriger) mit den Interessen des Kindes (mehrfache Ausspielung derselben Werbung ist unattraktiv) nicht im Konflikt.

    Regio- / Geo-Targeting auf Länder-Ebene (z.B. DEU, A, CH) wird angeboten; auf regionaler Ebene (z.B. HH, SH, B) muss dies im Einzelfall durch die Ad Alliance juristisch geprüft und freigegeben werden.  Personenbezogene 3rd Party Trackings dürfen ohne Ausnahme nicht über physisch angelieferte Kampagnen oder Redirects eingebunden werden. 

    Zählmechanismen, die ausschließlich Ad Impressions oder Clicks reporten und nachweislich keine personenbezogene Daten verarbeiten, dürfen in Rücksprache mit der Ad Alliance implementiert werden. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der technische Messdienstleister und die Methodik vom Vermarkter freigegeben ist.

    Cookies werden nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gesetzt.
     
  3. Anlieferung und Prüfung Um die Einhaltung der Regelungen zum und die Einschränkungen (siehe oben) des Trackings durch die DSGVO zu gewährleisten, ist eine Ausspielung von Werbemitteln über Redirects nur noch sehr eingeschränkt möglich.

    Die Ad Alliance prüft Kampagnen vorab und während der Kampagnenlaufzeit auf unerlaubte Tracker. Eine Anlieferung der physischen Werbemittel oder des Redirects ist somit zwingend notwendig. Zu noch nicht kategorisierten Zählmechanismen /Dienstleistern, müssen vorab technische Dokumentationen vorgelegt werden. Programmatische Kampagnen mit Kinderzielgruppen dürfen daher nur noch über sogenannte „Programmatic Guaranteed“-Deals abgewickelt werden.

Gestaltungsrichtlinien

Werbung auf den von Ad Alliance vermarkteten Plattformen darf nicht unlauter sein, nicht irreführen, den Interessen der Verbraucher nicht schaden und keine Verhaltensweisen fördern, welche die Gesundheit oder Sicherheit der Verbraucher oder die Umwelt gefährden. Werbung darf Kindern und Jugendlichen nicht schaden, weder körperlich noch seelisch beeinträchtigen, ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten nicht beeinträchtigen und dem Erlernen eines gesunden, aktiven Lebensstils und einer gesunden, ausgewogenen Ernährung nicht entgegenwirken.
Werbung darf die geschäftliche Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit sowie die technische Unbeholfenheit von Kindern und Jugendlichen nicht ausnutzen. An Kinder gerichtete Werbung soll keine direkten Aufforderungen zum Konsum des beworbenen Produkts beinhalten.